Mit ‘Urheberrecht’ getaggte Artikel

“Thalia verführt zum Lesen” nicht schützbar

Montag, 09. August 2010

Werbeslogans sind nach dem LG Mannheim (Urteil vom 11.12.2009, AZ: 7 O 343/08) nur dann als Sprachwerk i.S.d. § 2 UrhG schützbar, wenn Sie einen hinreichenden schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad aufweisen und eine bloße Durchschnittsgestaltung überragen. Bei “Thalia verführt zum Lesen” ist das nicht der Fall.

LG Hamburg: 5.000,00 Euro Lizenzgebühr für Werbenutzung eines Hochzeitsfotos nicht-prominenter Personen

Dienstag, 13. Juli 2010

Das LG Hamburg urteilte am 28.5.2010, dass die unbefugte werbliche Nutzung eines Hochzeitsfotos, das nicht-prominente Personen während der Trauungszeremonie zeigt, Ansprüch der Abgebildeten auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr begründet. Die Beklagte warb in einer regionalen Zeitschrift mit einer Auflage von 10.000,00 Exemplaren für ihre Weinhandlung.

Pauschalhonorar für Fotografen unwirksam

Mittwoch, 31. März 2010

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach ein Verlag einen Fotografen mit einem Pauschalhonorar vergütet, das je nach Auftrag gesondert vereinbart wird und mit dem u.a. sämtliche Rechtsübertragungen abgegolten sind, gegen §§ 307 II Nr. 1, III BGB i.V.m. § 11 S. 2 UrhG verstößt und damit unwirksam ist.

Rapper muss zahlen

Donnerstag, 25. März 2010

Das Landgericht Hamburg hat im März 2010 entschieden, dass der Rapper Bushido Schadensersatz zahlen muss: Nach dem LG Hamburg hat er für insgesamt 13 Songs plagiierte Songteile benutzt, d.h. diese Werken einer kaum bekannten französischen Gothic-Band “entnommen”. Mehrere Alben sollen nun aus dem Verkauf genommen und vernichtet werden. Das Urteil ist nicht derzeit noch nicht rechtskräftig. Mal sehen, wie das Berufungsverfahren ausgeht.

GEMA und GVL erhöhen Tarife drastisch!

Dienstag, 27. Januar 2009

Aus Branchenkreisen wurde bekannt, dass die Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL ihre Tarife zeitnah drastisch erhöhen werden und zum Teil schon erhöht haben. So beabsichtigt die GVL vorerst in manchen Bereichen eine Erhöhung/Anpassung um 100 %. Die GEMA veröffentlicht zum 1.2.2009 u.a. die neuen Vergütungssätze U-K, welche ebenfalls erhebliche Erhöhungen der Gema-Gebühren in diesem und den nächsten Jahren zur Folge haben werden.

Was sagen Sie zu der mit der Erhöhung verbundenen Belastung für veranstaltende Unternehmen? Ist diese im Sinne einer fairen Urheberbeteiligung berechtigt oder sehen Sie in der Tariferhöhung eine reine Abzocke eines Monopolisten? Schreiben Sie uns Ihre Meinung!