Das LG Hamburg urteilte am 28.5.2010, dass die unbefugte werbliche Nutzung eines Hochzeitsfotos, das nicht-prominente Personen während der Trauungszeremonie zeigt, Ansprüch der Abgebildeten auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr begründet. Die Beklagte warb in einer regionalen Zeitschrift mit einer Auflage von 10.000,00 Exemplaren für ihre Weinhandlung.
Mit ‘Urheberrechtsverletzung’ getaggte Artikel
LG Hamburg: 5.000,00 Euro Lizenzgebühr für Werbenutzung eines Hochzeitsfotos nicht-prominenter Personen
Dienstag, 13. Juli 2010Einmaliger Upload genügt
Mittwoch, 26. Mai 2010Das OLG Schleswig hat im Februar 2010 entschieden, dass bereits ein einmaliges Herauf- und Herunterladen eines Musikalbums in der verkaufsrelevanten Phase eine Rechtsverletzung im “gewerblichen Ausmaß” begründen kann.
Pauschalhonorar für Fotografen unwirksam
Mittwoch, 31. März 2010Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach ein Verlag einen Fotografen mit einem Pauschalhonorar vergütet, das je nach Auftrag gesondert vereinbart wird und mit dem u.a. sämtliche Rechtsübertragungen abgegolten sind, gegen §§ 307 II Nr. 1, III BGB i.V.m. § 11 S. 2 UrhG verstößt und damit unwirksam ist.
Rapper muss zahlen
Donnerstag, 25. März 2010Das Landgericht Hamburg hat im März 2010 entschieden, dass der Rapper Bushido Schadensersatz zahlen muss: Nach dem LG Hamburg hat er für insgesamt 13 Songs plagiierte Songteile benutzt, d.h. diese Werken einer kaum bekannten französischen Gothic-Band “entnommen”. Mehrere Alben sollen nun aus dem Verkauf genommen und vernichtet werden. Das Urteil ist nicht derzeit noch nicht rechtskräftig. Mal sehen, wie das Berufungsverfahren ausgeht.